BVG St.Gallen

Das Recht ist zu schützen. An seinem Schutz sind alle Gerichtsmitarbeiter beteiligt. Mit ihren Büros bilden sie eine Hülle um das Gericht, welches im Innern dieses Hofes angeordnet ist. Leicht entrückt, nicht im Erdgeschoss, wo sich die Publikumsräume befinden, sondern im Obergeschoss schwebend, liegen die von oben belichteten Räume des Gerichtes. Der Hof wird nach oben abgeschlossen durch die Bibliothek.

Beschrieb

Der nach Westen abfallende „Chrüzackerhügel“ wird am Fusse besetzt durch das Volumen des Gerichtsgebäudes, welches sich auf die Achse der Zürcherstrasse ausrichtet. Durch seine leichte Abdrehung betont es seinen Solitärcharakter und reagiert gleichzeitig auf die Richtungsänderung der Strasse. Die Anordnung eines einfachen Baukörpers an dieser Position lässt den Hangverlauf sichtbar werden, beansprucht wenig Land und vermag dank des ostseitigen Freiraumes ein Spannungsfeld aufzubauen zwischen Villa und „Josefshaus“. Dieses Spannungsfeld vermag die Bedeutung des Gerichtsgebäudes spürbar zu machen.

Die Wohnbauten halten sich aus diesem Freiraum heraus und folgen der Linie, welche durch die bestehenden Punktbauten des Rosenberges gebildet wird.

Die architektonische Haltung ist zurückhaltend und geprägt durch grosse Einfachheit, welche besonders bei der Fassadengestaltung zum Ausdruck kommt. Eine regelmässige Struktur umspannt die quadratische Form und betont die Neutralität des Gerichtes.

Projektart

Projektwettbewerb: 2005, 4.Preis (Ankauf)

Projekt + Ausführung

Auftraggeber